Schönwetterfreunde und das liebe Geld

​Man sagt nicht umsonst: Beim Geld hört die Freundschaft auf. Langjährigen Freunden, die für einen da sind, den Kontakt pflegen und bei denen ein echtes Geben und Nehmen herrscht, kann man blind vertrauen. Bei Schönwetterfreunden hingegen, die sich nur einmal im Jahr melden, ist höchste Vorsicht geboten. Am besten unterstützt man sie gar nicht erst, denn sie kommen nur, wenn sie etwas brauchen.

Und zu guter Letzt gilt – egal wem du etwas leihst: Ohne schriftlichen Vertrag kannst du das Geld direkt als Verlustschein verbuchen.

​Zudem gilt: Wer einen gesetzlichen Beistand hat, dem sollte man erst recht nichts geben – ganz egal, was diese Person behauptet. Der Beistand räumt am Ende nämlich nur dessen Scherbenhaufen auf.

Wie heißt es so schön: In jedes Reichen Haus steht ein Teufel, in dem des Armen zwei.

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